Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger haben dann Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Im Ausschuss stellten Vertreter
der Planungsgruppe Strasser Details ihrer Entwürfe vor, die Gefallen fanden.
Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Flächen habe man sich für Kettenhäuser – aneinander gereihte und durch Garagen ver-
bundene Häuser, die im Gegensatz zu Reihenhäusern nicht direkt aneinander gebaut sind – entschieden, erklärte Gerhard Hajer
von der Planungsgruppe Strasser. Durch das Heranrücken bis an die Grundstücksgrenze bleibe mehr Garten. Um die Verschattung
möglichst gering zu halten, habe man die seitliche Wandhöhe auf 5,80 Meter begrenzt.
Vorgärten sollen ohne Zaun bleiben
Wie Peter Rubeck, ebenfalls von der Planungsgruppe Strasser, weiter erklärte, liege die Dachneigung der Satteldächer mit 20 Grad
im unteren Bereich. Dachgauben und Dachauffaltungen seien grundsätzlich zulässig. Wichtig sei, dass die Vorgärten ohne Zäune
und Hecken blieben – im Sinne der Aufenthaltsqualität. Eine gewerbliche Nutzung der Häuser mit maximal zwei Vollgeschoßen
sei ausgeschlossen.
Mögliche Ausbildung des Straßenraum ohne Zäune oder andere Einfriedungen (Hecken)
Neben den Kettenhäusern mit Grundstücken von etwa 350 Quadratmeter wird es auch einige größere Grundstücke für frei stehende
Einfamilienhäuser mit 24 Grad Dachneigung und 6,30 Meter Wandhöhe geben. Wintergärten und Garagen sind zulässig, dabei sind
auch andere Dachformen wie Flachdach und Pultdach möglich. Stellplätze müssen wasserdurchlässig sein. Weiter sind Pflanzgebote
vorgesehen – je Grundstück sollen zwei Laubbäume gepflanzt werden, je Kettenhausgrundstück einer. Zäune dürfen keinen Sockel
haben, um die »Durchlässigkeit für Igel und Co« zu gewährleisten, hieß es.
Vorteil sei das vereinfachte Verfahren. Das heißt, es seien keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Ausgleichsflächen notwendig.
Der Flächennutzungsplan könne im Nachgang angepasst werden, es sei kein eigenes Änderungsverfahren notwendig.
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